Eine Lipödem-OP kann das Leben verändern – doch wer trägt die Kosten? Ob gesetzlich oder privat versichert: Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Kostenübernahme möglich. Hier erfahren Sie, was Sie wissen müssen.
„Viele Patientinnen kommen zu uns mit der Frage: Wird meine Behandlung übernommen? Wir helfen dabei, die Voraussetzungen zu verstehen – und zeigen Wege auf, wenn die Kasse nicht zahlt.“ Dr. med. Martin Reifenrath — Leitender Arzt, Plastische & Ästhetische Chirurgie
In 20 Sekunden verstanden
Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung (PKV)
Als Privatpatientin hängt die Kostenübernahme von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab. Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie klären: Ist das Lipödem in Ihrem Leistungskatalog enthalten? Gibt es Ausschlüsse für bestimmte Behandlungen? Im Zweifelsfall lohnt sich ein direktes Gespräch mit Ihrer Versicherung.
Diese Unterlagen benötigen Sie für den Antrag
Fachärztliche Diagnose durch nicht operierende Ärzte
Die Erstdiagnose muss von einem Facharzt für Innere Medizin und Angiologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Dermatologie oder einem Arzt mit Zusatzweiterbildung Phlebologie gestellt werden.
Dokumentation der konservativen Therapie
Eine mindestens sechsmonatige, ärztlich überwachte Behandlung (z. B. Kompression, Lymphdrainage) muss lückenlos nachgewiesen werden.
Nachweis der Gewichtsstabilität
Monatliche Gewichtskontrollen bei Ihrem Hausarzt dokumentieren, dass Ihr Gewicht über den Behandlungszeitraum stabil geblieben ist.
Ärztliches Attest zur OP-Indikation
Ein Facharzt für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie bestätigt die medizinische Notwendigkeit der Liposuktion.
Einreichung bei der Versicherung
Kostenvoranschlag und alle Therapienachweise werden gemeinsam bei Ihrer PKV eingereicht. Einige Versicherer bieten spezielle Programme für Lipödem-Patientinnen an – fragen Sie gezielt danach.
- Fachärztliche Erstdiagnose
- 6 Monate konservative Therapie
- Monatliche Gewichtskontrollen
- Attest zur OP-Indikation
- Kostenvoranschlag
- Alle Behandlungsberichte
Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Die GKV übernimmt die Kosten einer Lipödem-OP unter klar definierten Voraussetzungen. Der Weg zur Bewilligung ist strenger geregelt als bei der PKV – doch eine Kostenübernahme ist grundsätzlich möglich.
Diagnostische Voraussetzungen
- Symmetrische Fettgewebsvermehrung an Armen und/oder Beinen
- Hände und Füße bleiben schlank und sind nicht betroffen
- Druck- und Berührungsschmerz im betroffenen Gewebe
Wichtig: Die Erstdiagnose darf ausschließlich von bestimmten Fachärzten gestellt werden – Fachärzte für Innere Medizin und Angiologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Dermatologie oder Ärzte mit Zusatzweiterbildung Phlebologie. Hausärzte und Plastische Chirurgen sind laut G-BA-Beschluss nicht zur Erstdiagnose berechtigt.
Medizinische Voraussetzungen für die Liposuktion
- Konservative Therapie über mindestens 6 Monate ohne ausreichende Besserung
- Keine Gewichtszunahme in den letzten 6 Monaten (monatliche Dokumentation)
- Psychische Faktoren wurden ärztlich erfasst und berücksichtigt
Seit diesem Jahr ist die Liposuktion bei Lipödem offiziell Kassenleistung der GKV – ein langer Kampf, den viele Betroffene jahrzehntelang geführt haben.
BMI-Grenzen bei der GKV-Kostenübernahme
BMI 32–35 kg/m²
Liposuktion möglich, wenn das Übergewicht überwiegend durch das Lipödem bedingt ist (WHtR-Grenzwerte beachten).
BMI ab 35 kg/m²
Zunächst ist eine Adipositas-Behandlung erforderlich, bevor eine Liposuktion bewilligt werden kann.
BMI ab 40 kg/m²
Keine Liposuktion über die GKV möglich – als Selbstzahlerin beraten wir Sie gerne zu Alternativen.
Was übernimmt die Krankenkasse – und was nicht?
✔ Von der GKV finanziert
- Liposuktionen an Armen, Beinen und ggf. Gesäß
- Anästhesie und stationäre Überwachung
- Standard-Nachsorge
✖ Nicht übernommen
- Liposuktionen an Bauch, Rücken oder Brust
- Hautstraffungen nach der Fettabsaugung
- Behandlungen in Privatkliniken (nach aktuellem Stand)
Gut zu wissen: Bei Lipödem im Stadium I und II erfolgt die Behandlung derzeit nur ambulant, mit einem maximalen Absaugvolumen von drei Litern.
Hautstraffungen sind keine Kassenleistung – planen Sie diesen Schritt frühzeitig ein und fragen Sie bei Ihrer Erstberatung nach einem kombinierten Angebot.
Wer darf die Lipödem-OP durchführen?
Die Liposuktion darf nur von qualifizierten Fachärzten vorgenommen werden: Fachärzte für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie, operative Fachärzte anderer chirurgischer Fachrichtungen sowie Dermatologen. Ab Januar 2026 veröffentlicht die Kassenärztliche Vereinigung eine offizielle Liste zugelassener Behandler.
Lipödem-OP im Bürgerspital Wertheim
Unabhängig davon, ob Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt oder Sie die Behandlung selbst finanzieren möchten – im Bürgerspital Wertheim sind Sie in erfahrenen Händen. Dr. med. Martin Reifenrath begleitet Sie von der Erstberatung bis zur Nachsorge.
ca. 2–5 Stunden
Lokal oder Vollnarkose
Ambulant oder 1–2 Nächte
6–8 Wochen
nach 7–10 Tagen
Keine sichtbaren
4–6 Wochen
Umfassend & persönlich
„Jede Patientin verdient eine Behandlung, die zu ihr passt – nicht eine, die in den Leistungskatalog passt.“
Dr. med. Martin Reifenrath — Bürgerspital Wertheim
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Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und zeigen Ihnen, welche Wege für Sie offenstehen – medizinisch und organisatorisch.
FAQ – Lipödem-OP & Kostenübernahme im Bürgerspital Wertheim
Die Kosten hängen vom Umfang der Behandlung, der Anzahl betroffener Körperareale und dem Stadium des Lipödems ab. Im Bürgerspital Wertheim erhalten Sie im Rahmen Ihrer Erstberatung ein individuelles Angebot.
Für die Diagnose sind Fachärzte für Innere Medizin und Angiologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin oder Dermatologen zuständig. Die operative Behandlung führt Dr. med. Martin Reifenrath, Leitender Arzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie, durch.
Seit 2024 ist die Liposuktion unter bestimmten Voraussetzungen Kassenleistung der GKV. Alle gesetzlichen Krankenkassen sind zur Übernahme verpflichtet, wenn die Kriterien erfüllt sind. Bei der PKV hängt es vom individuellen Tarif ab.
Ausschließlich Fachärzte für Innere Medizin und Angiologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Dermatologie oder Ärzte mit Zusatzweiterbildung Phlebologie. Hausärzte und Plastische Chirurgen sind nicht berechtigt.
Die Vorbehandlung muss über mindestens 6 Monate ärztlich verordnet und kontinuierlich durchgeführt werden. Bewahren Sie alle Rezepte, Behandlungsberichte und Therapiepläne sorgfältig auf.
Gewichtsstabilität bedeutet keine Gewichtszunahme in den letzten 6 Monaten. Der Nachweis erfolgt durch monatliche Gewichtskontrollen beim Hausarzt mit schriftlicher Dokumentation.
Nein, Hautstraffungen werden weder von GKV noch PKV finanziert. Als Selbstzahlerin können Sie diese Behandlung jedoch im Bürgerspital Wertheim durchführen lassen.
Ab einem BMI von 35 kg/m² ist zunächst eine Adipositas-Behandlung erforderlich. Das Bürgerspital Wertheim bietet hierfür ein umfassendes Adipositasprogramm an.
Telefonisch unter +49 9342 30 30 oder über das Kontaktformular auf unserer Website.
Jetzt Kontakt aufnehmenWir melden uns bei Ihnen in der Regel schon binnen 1h zurück. Außerhalb unserer Geschäftszeiten am nächsten Werktag.


