LIPÖDEMZENTRUM WERTHEIM

Kostenübernahme

GKV, PKV oder Selbstzahlerin – Ihre Möglichkeiten im Überblick

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GKV, PKV oder Selbstzahlerin – Ihre Möglichkeiten

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Eine Lipödem-OP kann das Leben verändern – doch wer trägt die Kosten? Seit Januar 2026 ist die Liposuktion bei Lipödem in allen Stadien gesetzliche Kassenleistung. Ob gesetzlich oder privat versichert: Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt Ihre Krankenkasse die Behandlung. Und als Selbstzahlerin können Sie jederzeit starten – ohne Wartezeit.

Im Bürgerspital Wertheim unterstützen wir Sie bei jedem Schritt: von der Dokumentation über die Diagnose bis zur Koordination mit Ihrer Krankenkasse.

In 20 Sekunden verstanden

  • Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Seit 2026 Kassenleistung in allen Stadien. Voraussetzungen: 6 Monate konservative Therapie, BMI unter 35 und Vier-Augen-Prinzip bei der Diagnose.
  • Private Krankenversicherung (PKV): Abhängig vom individuellen Tarif. Mit fachärztlicher Diagnose und dokumentierter Vorbehandlung stehen die Chancen gut.
  • Selbstzahlerinnen: Sofortige Behandlung möglich – ohne Wartezeit und ohne Vorbehandlungspflicht. Individuelles Angebot nach Erstberatung.
Dr. med. Martin Reifenrath

„Viele Patientinnen kommen zu uns mit der Frage: Wird meine Behandlung übernommen? Wir helfen dabei, die Voraussetzungen zu verstehen – und zeigen Wege auf, wenn die Kasse nicht zahlt.“

Dr. med. Martin Reifenrath — Leitender Arzt, Plastische & Ästhetische Chirurgie

GESETZLICH VERSICHERT

Kostenübernahme durch die GKV

Seit Januar 2026 ist die Liposuktion bei diagnostiziertem Lipödem in allen drei Stadien gesetzliche Kassenleistung. Das bisherige Antragsverfahren entfällt. Voraussetzung sind klar definierte medizinische Kriterien, die wir gemeinsam mit Ihnen erfüllen.

Voraussetzungen für die GKV-Kassenleistung

Diagnostische Voraussetzungen

  • Symmetrische Fettgewebsvermehrung an Armen und/oder Beinen
  • Hände und Füße bleiben schlank und sind nicht betroffen
  • Druck- und Berührungsschmerz im betroffenen Gewebe
  • Diagnose durch zwei unabhängige Fachärzte (Vier-Augen-Prinzip)

Wichtig: Die Erstdiagnose darf ausschließlich von bestimmten Fachärzten gestellt werden – Fachärzte für Innere Medizin und Angiologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Dermatologie oder Ärzte mit Zusatzweiterbildung Phlebologie. Hausärzte und Plastische Chirurgen sind nicht berechtigt.

Medizinische Voraussetzungen

  • Konservative Therapie über mindestens 6 Monate ohne ausreichende Besserung
  • Keine Gewichtszunahme in den letzten 6 Monaten (monatliche Dokumentation)
  • Psychische Faktoren wurden ärztlich erfasst und berücksichtigt

BMI-Grenzen

BMI unter 32 kg/m²

Liposuktion als Kassenleistung möglich, wenn alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

BMI 32–35 kg/m²

Liposuktion möglich, wenn das Übergewicht überwiegend durch das Lipödem bedingt ist (WHtR-Grenzwerte beachten).

BMI ab 35 kg/m²

Zunächst Adipositas-Behandlung erforderlich. Unser Adipositaszentrum mit Weight Doctors® unterstützt Sie dabei.

BMI ab 40 kg/m²

Keine Liposuktion über die GKV möglich. Als Selbstzahlerin beraten wir Sie gerne zu Alternativen.

Was übernimmt die GKV – und was nicht?

✔ Von der GKV finanziert

  • Liposuktionen an Armen, Beinen, Hüften und ggf. Gesäß
  • Anästhesie und stationäre Überwachung
  • Standard-Nachsorge
  • Alle drei Stadien (seit Januar 2026)

✖ Nicht von der GKV übernommen

  • Liposuktionen an Bauch, Rücken oder Brust
  • Hautstraffungen nach der Fettabsaugung
  • Behandlungen in Privatkliniken (nach aktuellem Stand)
Gut zu wissen

Bei Lipödem im Stadium I und II erfolgt die Behandlung derzeit nur ambulant, mit einem maximalen Absaugvolumen von drei Litern. Bei Stadium III sind auch stationäre Eingriffe möglich.

PRIVAT VERSICHERT

Kostenübernahme durch die PKV

Als Privatpatientin hängt die Kostenübernahme von Ihrem individuellen Tarif ab. Prüfen Sie vorab, ob Lipödem-Behandlungen in Ihrem Leistungskatalog enthalten sind. Mit den richtigen Unterlagen stehen die Chancen gut.

So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der PKV

Diese Unterlagen benötigen Sie

Fachärztliche Diagnose durch nicht operierende Ärzte
Die Erstdiagnose muss von einem Facharzt für Innere Medizin und Angiologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Dermatologie oder einem Arzt mit Zusatzweiterbildung Phlebologie gestellt werden.

Dokumentation der konservativen Therapie
Eine mindestens sechsmonatige, ärztlich überwachte Behandlung (z. B. Kompression, Lymphdrainage) muss lückenlos nachgewiesen werden.

Nachweis der Gewichtsstabilität
Monatliche Gewichtskontrollen bei Ihrem Hausarzt dokumentieren, dass Ihr Gewicht über den Behandlungszeitraum stabil geblieben ist.

Ärztliches Attest zur OP-Indikation
Ein Facharzt für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie bestätigt die medizinische Notwendigkeit der Liposuktion.

Einreichung bei der Versicherung
Kostenvoranschlag und alle Therapienachweise werden gemeinsam bei Ihrer PKV eingereicht. Einige Versicherer bieten spezielle Programme für Lipödem-Patientinnen an – fragen Sie gezielt danach.

Checkliste PKV

  • Fachärztliche Erstdiagnose
  • 6 Monate konservative Therapie
  • Monatliche Gewichtskontrollen
  • Attest zur OP-Indikation
  • Kostenvoranschlag
  • Alle Behandlungsberichte
Tipp

Im Zweifelsfall lohnt sich ein direktes Gespräch mit Ihrer Versicherung, bevor Sie den Antrag stellen. Klären Sie vorab, ob Lipödem-Behandlungen in Ihrem Tarif enthalten sind und ob es Leistungsausschlüsse gibt.

SELBSTZAHLERINNEN

Behandlung als Selbstzahlerin

Sie möchten nicht warten? Als Selbstzahlerin können Sie ohne 6-monatige Vorbehandlung direkt mit der operativen Behandlung beginnen. Kein Antragsverfahren, keine BMI-Grenzen – nur Ihre Entscheidung.

Ihre Vorteile als Selbstzahlerin

Wartezeit
Keine
Vorbehandlung
Nicht erforderlich
BMI-Grenze
Entfällt
Beratung
Individuell & unverbindlich

Im Rahmen Ihrer Erstberatung erhalten Sie ein individuelles Behandlungsangebot – transparent und auf Ihre Situation zugeschnitten. Wir besprechen mit Ihnen den Umfang der Behandlung, die Anzahl der Sitzungen und alle anfallenden Kosten.

Was ist im Selbstzahler-Angebot enthalten?

  • Ausführliche Erstberatung und Untersuchung
  • Operativer Eingriff (Liposuktion)
  • Anästhesie (lokal oder Vollnarkose nach Wahl)
  • Stationärer Aufenthalt (1–2 Nächte bei Bedarf)
  • Nachsorge mit Kontrolluntersuchungen
  • Kompressionsversorgung
Tipp

Auch als Selbstzahlerin können Sie die fachärztliche Diagnostik im Bürgerspital Wertheim durchführen lassen. Sollte sich herausstellen, dass die GKV-Voraussetzungen erfüllt werden könnten, beraten wir Sie gerne zu beiden Wegen.

Wer darf die Lipödem-OP durchführen?

Die Liposuktion darf nur von qualifizierten Fachärzten vorgenommen werden: Fachärzte für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie, operative Fachärzte anderer chirurgischer Fachrichtungen sowie Dermatologen. Ab Januar 2026 veröffentlicht die Kassenärztliche Vereinigung eine offizielle Liste zugelassener Behandler.

Ihre Behandlung im Bürgerspital Wertheim

Unabhängig davon, ob Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt oder Sie die Behandlung selbst finanzieren möchten – im Bürgerspital Wertheim sind Sie in erfahrenen Händen. Dr. med. Martin Reifenrath begleitet Sie von der Erstberatung bis zur Nachsorge.

Dauer des Eingriffs
ca. 2–5 Stunden
Art der Betäubung
Lokal oder Vollnarkose
Aufenthalt
Ambulant oder 1–2 Nächte
Kompressionsmieder
6–8 Wochen
Gesellschaftsfähig
nach 7–10 Tagen
Narben
Keine sichtbaren
Regeneration
4–6 Wochen
Nachsorge
Umfassend & persönlich

„Jede Patientin verdient eine Behandlung, die zu ihr passt – nicht eine, die in den Leistungskatalog passt.“

Dr. med. Martin Reifenrath — Bürgerspital Wertheim

Tipp

Hautstraffungen sind keine Kassenleistung – planen Sie diesen Schritt frühzeitig ein und fragen Sie bei Ihrer Erstberatung nach einem kombinierten Angebot.

Jetzt Beratungstermin vereinbaren

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und zeigen Ihnen, welche Wege für Sie offenstehen – medizinisch und organisatorisch.

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FAQ – Lipödem-OP & Kostenübernahme

Wie viel kostet eine Lipödem-Behandlung als Selbstzahlerin?

Die Kosten hängen vom Umfang der Behandlung, der Anzahl betroffener Körperareale und dem Stadium des Lipödems ab. Im Bürgerspital Wertheim erhalten Sie im Rahmen Ihrer Erstberatung ein individuelles und transparentes Angebot.

Seit Januar 2026 sind alle gesetzlichen Krankenkassen zur Übernahme verpflichtet, wenn die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei der PKV hängt es vom individuellen Tarif ab.

Nein. Seit 2026 entfällt das bisherige Antragsverfahren bei der GKV. Die Behandlung wird direkt über Ihre Versichertenkarte abgerechnet, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei der PKV ist weiterhin ein Antrag mit Kostenvoranschlag erforderlich.

Ausschließlich Fachärzte für Innere Medizin und Angiologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Dermatologie oder Ärzte mit Zusatzweiterbildung Phlebologie. Hausärzte und Plastische Chirurgen sind nicht berechtigt.

Die Vorbehandlung muss über mindestens 6 Monate ärztlich verordnet und kontinuierlich durchgeführt werden. Bewahren Sie alle Rezepte, Behandlungsberichte und Therapiepläne sorgfältig auf.

Gewichtsstabilität bedeutet keine Gewichtszunahme in den letzten 6 Monaten. Der Nachweis erfolgt durch monatliche Gewichtskontrollen beim Hausarzt mit schriftlicher Dokumentation.

Nein, Hautstraffungen werden weder von GKV noch PKV finanziert. Als Selbstzahlerin können Sie diese Behandlung jedoch im Bürgerspital Wertheim durchführen lassen.

Ab einem BMI von 35 kg/m² ist zunächst eine Adipositas-Behandlung erforderlich. Das Bürgerspital Wertheim bietet hierfür ein umfassendes Adipositasprogramm mit Weight Doctors® an. Als Selbstzahlerin entfällt die BMI-Grenze.

Telefonisch unter +49 9342 303 50 25 oder über unser Kontaktformular.

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