LIPÖDEMZENTRUM WERTHEIM
Kosten-
übernahme
GKV, PKV oder Selbstzahlerin – Ihre Möglichkeiten
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GKV, PKV oder Selbstzahlerin – Ihre Möglichkeiten
Eine Lipödem-OP kann das Leben verändern – doch wer trägt die Kosten? Seit Januar 2026 ist die Liposuktion bei Lipödem in allen Stadien gesetzliche Kassenleistung. Ob gesetzlich oder privat versichert: Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt Ihre Krankenkasse die Behandlung. Und als Selbstzahlerin können Sie jederzeit starten – ohne Wartezeit.
Im Bürgerspital Wertheim unterstützen wir Sie bei jedem Schritt: von der Dokumentation über die Diagnose bis zur Koordination mit Ihrer Krankenkasse.
„Viele Patientinnen kommen zu uns mit der Frage: Wird meine Behandlung übernommen? Wir helfen dabei, die Voraussetzungen zu verstehen – und zeigen Wege auf, wenn die Kasse nicht zahlt.“
Dr. med. Martin Reifenrath — Leitender Arzt, Plastische & Ästhetische Chirurgie
GESETZLICH VERSICHERT
Seit Januar 2026 ist die Liposuktion bei diagnostiziertem Lipödem in allen drei Stadien gesetzliche Kassenleistung. Das bisherige Antragsverfahren entfällt. Voraussetzung sind klar definierte medizinische Kriterien, die wir gemeinsam mit Ihnen erfüllen.
Wichtig: Die Erstdiagnose darf ausschließlich von bestimmten Fachärzten gestellt werden – Fachärzte für Innere Medizin und Angiologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Dermatologie oder Ärzte mit Zusatzweiterbildung Phlebologie. Hausärzte und Plastische Chirurgen sind nicht berechtigt.
Liposuktion als Kassenleistung möglich, wenn alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Liposuktion möglich, wenn das Übergewicht überwiegend durch das Lipödem bedingt ist (WHtR-Grenzwerte beachten).
Zunächst Adipositas-Behandlung erforderlich. Unser Adipositaszentrum mit Weight Doctors® unterstützt Sie dabei.
Keine Liposuktion über die GKV möglich. Als Selbstzahlerin beraten wir Sie gerne zu Alternativen.
Bei Lipödem im Stadium I und II erfolgt die Behandlung derzeit nur ambulant, mit einem maximalen Absaugvolumen von drei Litern. Bei Stadium III sind auch stationäre Eingriffe möglich.
PRIVAT VERSICHERT
Als Privatpatientin hängt die Kostenübernahme von Ihrem individuellen Tarif ab. Prüfen Sie vorab, ob Lipödem-Behandlungen in Ihrem Leistungskatalog enthalten sind. Mit den richtigen Unterlagen stehen die Chancen gut.
Fachärztliche Diagnose durch nicht operierende Ärzte
Die Erstdiagnose muss von einem Facharzt für Innere Medizin und Angiologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Dermatologie oder einem Arzt mit Zusatzweiterbildung Phlebologie gestellt werden.
Dokumentation der konservativen Therapie
Eine mindestens sechsmonatige, ärztlich überwachte Behandlung (z. B. Kompression, Lymphdrainage) muss lückenlos nachgewiesen werden.
Nachweis der Gewichtsstabilität
Monatliche Gewichtskontrollen bei Ihrem Hausarzt dokumentieren, dass Ihr Gewicht über den Behandlungszeitraum stabil geblieben ist.
Ärztliches Attest zur OP-Indikation
Ein Facharzt für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie bestätigt die medizinische Notwendigkeit der Liposuktion.
Einreichung bei der Versicherung
Kostenvoranschlag und alle Therapienachweise werden gemeinsam bei Ihrer PKV eingereicht. Einige Versicherer bieten spezielle Programme für Lipödem-Patientinnen an – fragen Sie gezielt danach.
Im Zweifelsfall lohnt sich ein direktes Gespräch mit Ihrer Versicherung, bevor Sie den Antrag stellen. Klären Sie vorab, ob Lipödem-Behandlungen in Ihrem Tarif enthalten sind und ob es Leistungsausschlüsse gibt.
SELBSTZAHLERINNEN
Sie möchten nicht warten? Als Selbstzahlerin können Sie ohne 6-monatige Vorbehandlung direkt mit der operativen Behandlung beginnen. Kein Antragsverfahren, keine BMI-Grenzen – nur Ihre Entscheidung.
Im Rahmen Ihrer Erstberatung erhalten Sie ein individuelles Behandlungsangebot – transparent und auf Ihre Situation zugeschnitten. Wir besprechen mit Ihnen den Umfang der Behandlung, die Anzahl der Sitzungen und alle anfallenden Kosten.
Auch als Selbstzahlerin können Sie die fachärztliche Diagnostik im Bürgerspital Wertheim durchführen lassen. Sollte sich herausstellen, dass die GKV-Voraussetzungen erfüllt werden könnten, beraten wir Sie gerne zu beiden Wegen.
Die Liposuktion darf nur von qualifizierten Fachärzten vorgenommen werden: Fachärzte für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie, operative Fachärzte anderer chirurgischer Fachrichtungen sowie Dermatologen. Ab Januar 2026 veröffentlicht die Kassenärztliche Vereinigung eine offizielle Liste zugelassener Behandler.
Unabhängig davon, ob Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt oder Sie die Behandlung selbst finanzieren möchten – im Bürgerspital Wertheim sind Sie in erfahrenen Händen. Dr. med. Martin Reifenrath begleitet Sie von der Erstberatung bis zur Nachsorge.
„Jede Patientin verdient eine Behandlung, die zu ihr passt – nicht eine, die in den Leistungskatalog passt.“
Dr. med. Martin Reifenrath — Bürgerspital Wertheim
Hautstraffungen sind keine Kassenleistung – planen Sie diesen Schritt frühzeitig ein und fragen Sie bei Ihrer Erstberatung nach einem kombinierten Angebot.
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und zeigen Ihnen, welche Wege für Sie offenstehen – medizinisch und organisatorisch.
Die Kosten hängen vom Umfang der Behandlung, der Anzahl betroffener Körperareale und dem Stadium des Lipödems ab. Im Bürgerspital Wertheim erhalten Sie im Rahmen Ihrer Erstberatung ein individuelles und transparentes Angebot.
Seit Januar 2026 sind alle gesetzlichen Krankenkassen zur Übernahme verpflichtet, wenn die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei der PKV hängt es vom individuellen Tarif ab.
Nein. Seit 2026 entfällt das bisherige Antragsverfahren bei der GKV. Die Behandlung wird direkt über Ihre Versichertenkarte abgerechnet, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei der PKV ist weiterhin ein Antrag mit Kostenvoranschlag erforderlich.
Ausschließlich Fachärzte für Innere Medizin und Angiologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Dermatologie oder Ärzte mit Zusatzweiterbildung Phlebologie. Hausärzte und Plastische Chirurgen sind nicht berechtigt.
Die Vorbehandlung muss über mindestens 6 Monate ärztlich verordnet und kontinuierlich durchgeführt werden. Bewahren Sie alle Rezepte, Behandlungsberichte und Therapiepläne sorgfältig auf.
Gewichtsstabilität bedeutet keine Gewichtszunahme in den letzten 6 Monaten. Der Nachweis erfolgt durch monatliche Gewichtskontrollen beim Hausarzt mit schriftlicher Dokumentation.
Nein, Hautstraffungen werden weder von GKV noch PKV finanziert. Als Selbstzahlerin können Sie diese Behandlung jedoch im Bürgerspital Wertheim durchführen lassen.
Ab einem BMI von 35 kg/m² ist zunächst eine Adipositas-Behandlung erforderlich. Das Bürgerspital Wertheim bietet hierfür ein umfassendes Adipositasprogramm mit Weight Doctors® an. Als Selbstzahlerin entfällt die BMI-Grenze.
Telefonisch unter +49 9342 303 50 25 oder über unser Kontaktformular.
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